Teilnahmebedingungen
Für Aus- und Fortbildungsveranstaltungen
Bei der Durchführung von Kursen und Seminaren steht das Ziel, die Mitglieder der Innung Stuttgart – Böblingen zu Selbstkosten als auch über eine Teilfinanzierung aus dem Etat Weiterbildung zu schulen und zu informieren.
Es ist daher bei gebührenpflichtigen Kursen und Seminaren unumgänglich geworden, bei Rücktritt bzw. Nichtteilnahme Gebühren festzusetzen.
Nichtmitglieder der Innung SHK Stuttgart – Böblingen können nur zu tatsächlichen Kosten (erhöhter Satz) teilnehmen.
1. Anmeldungen
Anmeldungen werden grundsätzlich nur in schriftlicher Form anhand der mit der Veranstaltungs-ankündigung abgedruckten Anmeldescheine in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
2. Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühren werden im Rahmen der Ankündigung für jede einzelne Veranstaltung bekannt gegeben. Die Teilnahmegebühr ist mehrwertsteuerfrei. Die Teilnahmegebühr umfasst die Lehrgangsunterlagen und – soweit erwähnt – die Tagungsgetränke bzw. Kaffeepause.
3. Teilnahmebestätigung
Jeder angemeldete Teilnehmer erhält eine Bestätigung über die Aufnahme zur Veranstaltung zugesandt. Im Rahmen der Teilnahmebestätigung werden die genauen Angaben zu Ort, Zeit und Ablauf übermittelt.
4. Abmeldung
Eine Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen.
Im Falle einer Absage ist der Zeitpunkt des Eingangs der Absage bei der Innung maßgebend.
Bei Absage bis 2 Wochen vor Kursbeginn wird keine Teilnahmegebühr berechnet.
Bei späterer Absage wird die gesamte Teilnahmegebühr erhoben.
Bei Absage eines Teilnehmers kann jeweils ohne weitere Kosten ein Ersatzteilnehmer des Mit-gliedsbetriebes benannt werden.
Bei Krankheit kann bei Vorlage von einem ärztlichen Attest, die Teilnahmegebühr, ggf. abzüglich einer Bearbeitungspauschale in Höhe von 20%, zurückerstattet werden.
Bei Fernbleiben von der Veranstaltung erfolgt keine Rückerstattung der Teilnahmegebühren.
5. Änderung der Veranstaltungen
Die Innung Sanitär und Heizung Stuttgart – Böblingen behält sich in Ausnahmefällen Referenten-wechsel, Seminarablauf und inhaltliche Änderungen vor.
Die Innung behält sich vor, Veranstaltungen aus wichtigen Gründen (z.B. unzureichende Anmel-dezahlen, Erkrankung des Referenten) abzusagen, bzw. terminlich zu ändern und ggf. den Ver-anstaltungsort zu wechseln. Wird eine Veranstaltung aus wichtigem Grund abgesagt, wird die Teilnahmegebühr in voller Höhe zurückerstattet oder verrechnet. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
6. Haftung
Für Schäden an Personen oder Sachen im Zusammenhang mit dem Besuch der Veranstaltung wird seitens der Innung nicht gehaftet.
7. Anerkennung der Teilnahmebedingungen
Mit der Anmeldung werden diese Teilnahmebedingungen anerkannt.